Sozialgesetzbuch- §24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege.

"Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in der Kindertagespflege."

  

Wie stelle ich Kontakt zur Kindertagespflege Römernest her?

Sollten Sie sich für meine Tagespflege interessieren , senden Sie den ausgefüllten 

 

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 an meine Emailadresse roemernest@gmx.de zu. Ich melde mich dann bei Ihnen.

 

Wie läuft die Platzvergabe ab?

Nach der Einsendungen der Vorstellungsbögen kontaktiere ich Sie. Da im Dezember / Januar die Plätze in den Kitas meist zum nächsten Kindergartenjahr  vergeben werden, melde ich mich ab Mitte Januar um die Plätze für das Jahr (ab  August) zu vergeben. Dies geschieht, damit die Kinder ohne Kindergartenplatz auch eine Möglichkeit haben einen Betreuungsplatz zu bekommen. Ab und zu kommt es vor, dass ein Platz mitten im Jahr frei wird, dafür habe ich eine Warteliste angelegt, damit ein Kind auch zwischendurch nachrücken kann.

Ich lade Sie dann  zu einem Kennenlerntermin ein und Sie können die Tagespflege besichtigen. Sollte es von beiden Seiten passen, erhalten Sie eine Zusage meinerseits für den Betreuungsplatz.

 

Wie ist das mit der Bezahlung?

Die Beiträge richten sich, wie bei den Kindergärten nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten und dem Betreuungsumfang. Die genaue Höhe können Sie der Tabelle aus dem Antrag auf Förderung für Kindertagespflege entnehmen. Diesen finden Sie auf der Homepage des Kreisjugendamtes Gummersbach, oder auf der Homepage des Tagesmütternetz. Oberberg bei Downloads. Wählen Sie dafür die entsprechende Kommune aus. 

 

 

Was müssen Eltern beachten?

Sofern Ihr Kind einen Betreuungsplatz in der Kindertagepflege Römernest zugesagt bekommt, unterschreiben die Erziehungsberechtigten und ich einen privatrechtlichen Vertrag.

Dann sollte der Antrag auf Förderung der Kindertagespflege gestellt werden, in dem ich meinen Part ausfülle und unterschreibe. Der Antrag mit allen nötigen Unterlagen sollte möglichst sofort abgesendet werden, damit er beim Kreisjugendamt Gummersbach zeitig bearbeitet werden kann. 

 

Betreuungsantrag für Kinder, wohnhaft  im oberbergischen Kreis, aus folgenden Gemeinden: Morsbach, Reichshof, Stadt Waldbröl. 

Oberbergischer Kreis: Förderung der Tagespflege (obk.de)

Zutreffendes bitte ausfüllen bzw (obk.de)

Den Antrag für Kinder aus Wiehl bekommen Sie beim zuständigen Jugendamt aus Wiehl oder auf der Homepage des Tagesmütternetz Oberberg. (Adresse weiter unten)

 

Hier finden Sie die richtigen Anlaufstellen, bei denen Sie zum Thema Kindertagepflege beraten werden.

 

Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Singerbrinkstr. 43
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 – 886886
FAX:      02261 – 886889
Email: info@tagesmuetternetz.de

https://tagesmuetternetz.de/fuer-eltern/

 

 

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Jugendamt
Am Wiedenhof 9
51643 Gummersbach
Telefon 02261 88-5108
Fax 02261 88-5199
E-Mail elternportal@obk.de

www.elternportal-obk.de