Sozialgesetzbuch- §24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege.
"Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in der Kindertagespflege."
Wie stelle ich Kontakt zur Kindertagespflege Römernest her?
Sollten Sie sich für meine Tagespflege interessieren , senden Sie den ausgefüllten
an meine Emailadresse roemernest@gmx.de zu. Ich melde mich dann bei Ihnen.
Wie läuft die Platzvergabe ab?
Nach der Einsendungen der Vorstellungsbögen kontaktiere ich Sie sobald des mir möglich ist.
Ich lade Sie dann zu einem Kennenlernen ein und Sie können die Tagespflege besichtigen. Besteht eine gegenseitige Sympathie und wir werden uns einig, erhalten Sie eine Zusage meinerseits für den Betreuungsplatz.
Die Betreuungsverträge sind bis zum 31.7. befristet. Daher bitte ich diejenigen, die um ein Jahr verlängern möchten, dies bis zum 31.01., in vorheriger Absprache mit mir, zu tun, ansonsten wird der Platz, wenn der Betreuungsvertrag ausläuft, neu vergeben.
Ab und zu kommt es vor, dass ein Platz mitten im Jahr frei wird, dafür habe ich eine Warteliste angelegt, damit ein Kind auch zwischendurch nachrücken kann. Bitte geben Sie kurz bescheid, wenn der Name Ihres Kindes auf die Warteliste gesetzt werden soll.
Wie ist das mit der Bezahlung?
Die Beiträge richten sich, wie bei den Kindergärten nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten und dem Betreuungsumfang. Die genaue Höhe können Sie der Tabelle aus dem Antrag auf Förderung für Kindertagespflege entnehmen. Diesen finden Sie auf der Homepage des Kreisjugendamtes Gummersbach, oder auf der Homepage des Tagesmütternetz Oberberg bei Downloads. Wählen Sie dafür die entsprechende Kommune aus. Geschwisterkinder zahlen nichts. (Bzw. das Kind der Familie, welches weniger Betreuungsstunden in Anspruch nimmt. Sind die Stunden gleich hoch, zahlen Sie die Beträge für ein Kind.)
Was müssen Eltern beachten?
Sofern Ihr Kind einen Betreuungsplatz in der Kindertagepflege Römernest zugesagt bekommt, unterschreiben die Erziehungsberechtigten und ich einen privatrechtlichen Vertrag.
Dann sollte der Antrag auf Förderung der Kindertagespflege gestellt werden, in dem ich meinen Part ausfülle und unterschreibe. Der Antrag mit allen nötigen Unterlagen sollte möglichst sofort abgesendet werden, damit er beim Kreisjugendamt Gummersbach zeitig bearbeitet werden kann.
Betreuungsantrag für Kinder, wohnhaft im oberbergischen Kreis, aus folgenden Gemeinden: Morsbach, Reichshof, Stadt Waldbröl.
Oberbergischer Kreis: Förderung der Tagespflege (obk.de)
Zutreffendes bitte ausfüllen bzw (obk.de)
Den Antrag für Kinder aus Wiehl bekommen Sie beim zuständigen Jugendamt aus Wiehl oder auf der Homepage des Tagesmütternetz Oberberg. (Adresse weiter unten)
Hier finden Sie die richtigen Anlaufstellen, bei denen Sie zum Thema Kindertagepflege beraten werden.
Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Singerbrinkstr. 43
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 – 886886
FAX: 02261 – 886889
Email: info@tagesmuetternetz.de
https://tagesmuetternetz.de/fuer-eltern/
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Jugendamt
Am Wiedenhof 9
51643 Gummersbach
Telefon 02261 88-5108
Fax 02261 88-5199
E-Mail elternportal@obk.de